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Denkmalschutz Drucken E-Mail

 

  • Die Politik behauptet, Rotunde und Gemälde stünden getrennt unter Denkmalschutz und könnten daher voneinander getrennt werden. 
  • Aber das Bundesdenkmalamt sagt NEIN  - das sind die Fachleute und sie wissen und begründen warum sie nein sagen
  • Und die Miniserin sagt wiederum JA -   das ist die Politik  .........

 Leinwand und Rotunde bilden von ihrer Konzeption her eine absolute Einheit und stehen seit 1974 als EIN Objekt gemeinsam unter Denkmalschutz  .Mit Bescheid vom 7. November 2008 hat das Bundesdenkmalamt den Bescheid von 1974 bestätigt und sich gegen die Trennung von Gemälde und Rotunde ausgesprochen. Landeshauptmann Platter hat umgehend  bei der zuständigen Ministerin Berufung eingelegt. Hier darf man die Gretchen-Frage stellen:  Und wie hältst Du's, Land Tirol, mit dem Denkmalschutz ?

Dieses ist offenbar keine Priorität - umsomehr als ja der Landeshauptmann, wie er vor den Medien erklärt hat, ja bereits da Wort der Ministerin hatte, dass sie in jedem Fall für die Translozierung entscheiden werde. Und dies hat sie auch mit Bescheid vom 11. Jänner 2009 getan und die Translozierung genehmigt !! Man hält eben sein Wort - aus welchen Gründen (jedenfalls keinen denkmalschützerischen) auch immer !!

Es ist ein kulturhistorischer Frevel und zeugt von unglaublicher Unwissenheit, Gemälde und Rotunde voneinander trennen zu wollen. Aus allen Studien, Dissertationen und Untersuchungen über Panoramen geht eindeutig hervor, dass Rotunde und Gemälde zusammengehören und eine Einheit bilden.
Panorama' ist ein Kunstwort, ein terminus technicus für eine bestimmte Form landschaftlicher Darstellung, die einen 360 Grad Ausblick wiedergibt. Es bezeichnet die Einheit von Panoramagebäude und der darin ausgestellten Rundleinwand.“ (Gabriele Schmid, „Illusionsräume“ , Dissertation der Hochschule der Künste Berlin).


Als das einzige in Österreich in seiner ursprünglichen Form erhaltene Dokument einer im 19. Jahrhundert weit verbreiteten Kunstform der Historienmalerei stand das Innsbrucker Panorama selbstverständlich seit Jahrzehnten als Gesamtdenkmal unter Denkmalschutz, bis BMin Schmied mit ihrer unfassbaren Entscheidung vom 12. Jänner die Zerreissung und somit Zerstörung des Panoramas genehmigte.  Neben dem Innsbrucker Riesenrundgemälde gibt es weltweit  nur noch drei  um 1900 entstandene und in ihrer Originalrotunde nahezu unverändert erhaltene Panoramen.

Diese  noch im Originalzustand erhaltenen Panoramen befinden sich in Rundbauten deren Grundform, wie aus nachstehender Skizze hervorgeht, immer dieselbe war und die vom Erfinder des Panoramas Robert Barker 1787 patentiert wurde. Zum Grundprinzip des Panoramas gehören untrennbar Vorgelände, Balustrade mit Stützpfosten, Velum  und als ganz wesentliches Element der natürliche Lichteinfall von oben, den die klassische Rotunde gewährleistet.

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(Quelle: Gabriele Schmid, op.cit.)

Wem will man bei dieser von der Politik erdachten spitzfindigen Trennung von Rotunde und Gemälde diese anderen Bestandteile des Panoramas zurechnen?

Es  war erschütternd genug, bei dem vom Land einberufenen Lokalaugenschein am 18. Feber 2008 das Rundgemälde ohne Vorgelände zu sehen. Dieses wurde innerhalb von eineinhalb Tagen ohne Vorankündigung entfernt, so dass Reiseleiter mit ihren Gruppen plötzlich vor verschlossener Türe standen. 

 
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